Wir begleiten unsere Mandanten bei sämtlichen Problemen familienrechtlicher Natur. Wichtig sind zunächst rechtzeitige vertragliche Regelungen. Im Konfliktfall versuchen wir vorrangig, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
- Ehescheidungsrecht
- Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
- Eheliches Güterrecht
- Gestaltung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen
- Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Regelung des Sorge- und Umgangsrechtes
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Abstammungsrecht
- Vertretung in Ehescheidungsverfahren und anderen familienrechtlichen Streitverfahren vor den
Familiengerichten